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Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Lizenz SPL-TMG oder der Klassenberechtigung TMG (Motorsegler) zum SPL oder LAPL(S)



Die Klassenberechtigung Motorsegler (TMG) können Sie auf zwei Wegen bei uns erwerben.
Zunächst können Sie die TMG-Lizenz bei uns im Verein auf eine Segelfluglizenz SPL oder LAPL(S) aufsetzen.
Seit August besteht auch wieder die Möglichkeit, die SPL-Lizenz mit der alleinigen Klassenberechtigung Motorsegler (TMG) zu erwerben, also vom Fußgänger zum SPL-TMG Lizenzinhaber (sprechen Sie uns dazu bitte ggf. an).

Die Ausbildung besteht gemäß dem Lehrplan der BWLV-Flugschule aus

- Theorieausbildung
- Flugausbildung
- ggf. Sprechfunkausbildung

Mindestalter:
Ausbildungsbeginn : 16 Jahre
Lizenzerwerb : 17 Jahre


Die Theorieausbildung umfasst mindestens 8 Unterrichtsstunden bei bereits vorhandener Lizenz SPL/LAPL(S), ansonsten 60 Stunden. Sie erstreckt sich auf die Themen Navigation, Grundlagen des Fliegens, Luftfahrzeugkunde, Flugleistungen und Flugplanung, Bedienung des TMG und betriebliche Verfahren. Ebenso beinhaltet sie Meteorologie und Themen zum menschlichen Leistungsvermögen. Der Unterricht wird zwischen Weihnachten und Silvester durchgeführt.

Die Flugausbildung umfasst mindestens 7 Flugstunden mit vorh. Lizenz und 15 Flugstunden ohne vorhandene Lizenz vor Ablegung der Prüfung. Davon mindestens 4 Stunden in Trainingsflügen mit Fluglehrer und 2 Stunden im Alleinflug. Es müssen mindestens 45 Starts und Landungen absolviert werden.

In den Flugstunden müssen enthalten sein:

- 150 km Streckenflug im Alleinflug mit einer Zwischenlandung auf einem Flugplatz
- Ziellandung
- Sicherheitslandung
- Navigationsflüge
- Beherrschen des Luftfahrzeugs in besonderen Flugzuständen und Einführung in das Verhalten bei Notfällen und Unfällen.

Das Sprechfunkzeugnis kann ggf. im Verein erworben werden, der Kurs hierfür findet einmal pro Jahr im Herbst statt.

Die Prüfung besteht bei Lizenzinhabern aus einer praktischen Flugprüfung. Während der Flugprüfung wird vom Prüfer auch Theoriewissen in den oben genannten Fächern abgefragt.
Bei Ersterwerb einer Lizenz ist eine Theorieprüfung vor der praktischen Prüfung zu bestehen. Die theoretische Prüfung kann nach entsprechender Vorbereitung und Besuch des obligatorischen Unterrichts abgelegt werden. Innerhalb zwei Jahren muss dann die praktische Prüfung abgelegt werden. Das zuständige Regierungspräsidium nimmt die Theorieprüfung ab und bestellt den Prüfungsrat für die praktische Prüfung.


Die oben beschriebenen Richtlinien sind die geforderten Mindestinhalte der Ausbildung. Je nach Fortschritt und Dauer der Ausbildung kann sich die Anzahl der erforderlichen Starts und Stunden erhöhen.


Die neuen Möglichkeiten sind recht komplex, bieten aber auch viele Möglichkeiten. Fragen Sie uns bitte ggf. zu Detailthemen. Hier ist lediglich ein kurzer Überblick über die Anforderungen dargestellt.
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